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primäres Urhebervertragsrecht
Nachschlagewerk zum Urheberrecht

Das primäre Urhebervertragsrecht regelt die vertraglichen Beziehungen zwischen Urhebern und Verwertern. Der Urheber kann diesen Nutzungs- und Verwertungsrechte übertragen. Die Übertragung erfolgt in der Regel durch schuldrechtlichen Lizenzvertrag. Das Urheberrecht als solches ist aber nicht übertragbar.

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