primäres Urhebervertragsrecht
Nachschlagewerk zum Urheberrecht
Das primäre Urhebervertragsrecht regelt die vertraglichen Beziehungen zwischen Urhebern und Verwertern. Der Urheber kann diesen Nutzungs- und Verwertungsrechte übertragen. Die Übertragung erfolgt in der Regel durch schuldrechtlichen Lizenzvertrag. Das Urheberrecht als solches ist aber nicht übertragbar.