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Recht am eigenen Bild im Urheberrecht
Nachschlagewerk zum Urheberrecht

Das Recht am eigenen Bild ist eine Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Nach § 22 KUG (Kunsturhebergesetz) dürfen Bildnisse nur mit der Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt als erteilt, wenn der Abgebildete für die Abbildung eine Entlohnung erhält. Das Recht am eigenen Bild kann durch die Kunst- und Pressefreiheit eingeschränkt werden.

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