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Rechteklausel
Nachschlagewerk zum Urheberrecht

In Rechteklauseln kann über bestehende Nutzungsrechte Dritter aufgeklärt oder es können Nutzungsrechte übertragen werden. Rechteklauseln finden sich daher oftmals in Lizenzverträgen, in denen der Urheber Nutzungsrechte an seinem Werk auf Dritte überträgt. In der Rechteklausel sollten die zu übertragenden Rechte umfassend und so genau wie möglich bezeichnet werden. Dies ist erforderlich, da nach der im Urheberrecht geltenden Zweckübertragungslehre, der Urheber dem Verwerter sonst nur so viele Rechte überträgt, wie dieser für die angestrebte Verwertung benötigt.

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