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Regievertrag
Nachschlagewerk zum Urheberrecht

Der Regievertrag bindet den Regisseur für die Dauer eines bestimmten Filmprojekts an eine Produktionsfirma. In dem Regievertrag werden Vorbereitungs- Dreh- und Postproduktionszeit geregelt. Vertragsinhalt ist zudem die Übertragung der für die Verwertung der Regiearbeit notwendigen Nutzungsrechte, sowie das Honorar, welches der Regisseur für seine Arbeit erhält. Die Produzenten des Films sichern sich in der Regel das Recht am „Final Cut“, um dadurch die künstlerische Freiheit des Regisseurs zu begrenzen.

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