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Remixe
Nachschlagewerk zum Urheberrecht

Ein Remix ist die Bearbeitung eines Musikstücks mit technischen Mitteln. Die Herstellung eines Remixe berührt in der Regel vielfältige Urheberrechtspositionen, die zu berücksichtigen sind. Im Zweifel ist die Einwilligung des Komponisten, des Textdichters, des Interpreten und der Tonträgerfirma einzuholen.

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