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Strafbewehrte Unterlassungserklärung
Nachschlagewerk zum Urheberrecht

Die strafbewehrte Unterlassungserklärung ist eine Unterwerfungserklärung, die eine bestehende Wiederholungsgefahr ausräumen kann. Mit der Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung sollen zukünftige Rechtsverstöße verhindert werden. In der Regel wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung im Rahmen einer Abmahnung gefordert. Mit der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung erklärt der Unterzeichner, dass er sein bisheriges Verhalten nicht fortführt und sich bei einem erneuten Verstoß zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichtet, deren Höhe der Unterlassungsgläubiger festsetzen darf (neuer Hamburger Brauch). Die Unterlassungserklärung wirkt für 30 Jahre fort und kann aus wichtigem Grund gekündigt werden.

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