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Tagesereignisse
Nachschlagewerk zum Urheberrecht

Tagesereignisse sind aktuelle Ereignisse, die die Allgemeinheit oder zumindest eine größere Gruppe interessieren. Die Aktualität wird angenommen, solange die Berichterstattung unter die Gegenwartsberichterstattung fällt. Insofern kann sie sich nur auf Ereignisse beziehen, bei denen es der Öffentlichkeit auf eine zeitnahe Berichterstattung ankommt. Die Berichterstattung über Tagesereignisse ist zulässig und in § 50 Urheberrechtsgesetz geregelt. 

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