Titelschutzanzeige
Nachschlagewerk zum Urheberrecht
Die Titelschutzanzeige ist eine öffentliche Ankündigung, einen bestimmten Werktitel für sich in Anspruch zu nehmen. Sie muss in branchenüblicher Weise erfolgen, für Buchtitel etwa im „Börsenblatt des Deutschen Buchhandels“. Die Titelschutzanzeige dient dazu, den Titelschutz vorzuverlegen. Voraussetzung ist, dass der Titel zu einem bestimmten Werk gehört. Grundsätzlich beginnt der Titelschutz mit der Markteinführung des Werkes. Die öffentliche Ankündigung des Werks unter einem bestimmten Titel (Titelschutzanzeige) wird der Markteinführung gleichgestellt. Dritte, die dieselben Rechte beanspruchen, müssen zeitnah Widerspruch gegen den angezeigten Titel einlegen. Zudem werden Dritte zukünftig davon abgehalten, bei der Wahl eines Titels in den Verwechslungsbereich mit einem bereits angezeigten Titel zu geraten.