Unterlassungsanspruch
Nachschlagewerk zum Urheberrecht
Mit dem Unterlassungsanspruch kann erreicht werden, dass eine bestimmte Handlung nicht vorgenommen wird (vorbeugender Unterlassungsanspruch) oder eine bereits erfolgte Handlung, die noch fortdauert, gestoppt wird. Voraussetzung des Unterlassungsanspruchs ist die Beeinträchtigung eines Rechtsguts sowie das Fortwirken der Beeinträchtigung und das Bestehen einer Wiederholungsgefahr. Zudem darf keine Pflicht zur Duldung der Beeinträchtigung vorliegen.