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Unterlassungsanspruch
Nachschlagewerk zum Urheberrecht

Mit dem Unterlassungsanspruch kann erreicht werden, dass eine bestimmte Handlung nicht  vorgenommen wird (vorbeugender Unterlassungsanspruch) oder eine bereits erfolgte Handlung, die noch fortdauert, gestoppt wird. Voraussetzung des Unterlassungsanspruchs ist die Beeinträchtigung eines Rechtsguts sowie das Fortwirken der Beeinträchtigung und das Bestehen einer Wiederholungsgefahr. Zudem darf keine Pflicht zur Duldung der Beeinträchtigung vorliegen.

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