urheberrechtliche Schranken
Nachschlagewerk zum Urheberrecht
Die Urheberrechte sind nicht gänzlich ohne Einschränkungen gewährleistet, da auch die Allgemeinheit von den geistigen Schöpfungen profitieren soll. DAher muss der Urheber z.B. für den ungehinderten Zugang zu Kulturgütern oder der Erleichterung des Schulunterrichts, eine Beschränkung seiner ausschließlichen Verwertungsrechte dulden.
Die Nutzung eines Werks, z.B. im Rahmen des Schulunterrichts, ist daher ohne Einwilligung des Urhebers und teilweise auch unentgeltlich möglich.