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Veränderung (Werk)
Nachschlagewerk zum Urheberrecht

Die Veränderung eines Werkes bedarf der Zustimmung des Urhebers. Das urheberrechtlich geschützte Werk darf daher auch durch den Nutzungsberechtigten nicht verändert werden. Eine Veränderung des Werkes liegt vor, wenn in die Substanz des Werkes eingegriffen wird. Der BGH nimmt eine Veränderung des Werkes an, wenn in die vom Urheber verliehene Gestalt des Werkes eingegriffen wird.

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