Verfügung, einstweilige
Nachschlagewerk zum Urheberrecht
Die einstweilige Verfügung ist eine vorläufige gerichtliche Entscheidung im Eilverfahren zur Sicherung eines nicht auf Geld gerichteten Anspruchs. Voraussetzung für den vorläufigen Rechtsschutz ist, dass die Gefahr besteht, dass durch die Veränderung des bestehenden Zustandes die Verwirklichung des Rechts einer Partei vereitelt oder wesentlich erschwert werden könnte. Die einstweilige Verfügung setzt einen Verfügungsanspruch und einen Verfügungsgrund voraus.