Verfügungsanspruch
Nachschlagewerk zum Urheberrecht
Der Verfügungsanspruch ist jeder auf eine gegenständliche Leistung, Handlung, Duldung oder Unterlassung gerichtete Anspruch. Der Antragssteller einer einstweiligen Verfügung muss also einen Anspruch gegen den Antragsgegner haben, der nicht in einer Geldzahlung besteht.