Vergütungsvereinbarung
Nachschlagewerk zum Urheberrecht
Die Vergütungsvereinbarung ist eine Vereinbarung zwischen Rechtsanwalt und Mandant über die Höhe der Vergütung, die der Mandant für die Beauftragung des Rechtsanwalts zu entrichten hat. Die Vergütungsvereinbarung muss in Textform erfolgen und ist als solche oder in vergleichbarer Weise zu bezeichnen. Vereinbart werden kann etwa ein Pauschalhonorar, ein Zeithonorar, ein Erfolgshonorar, ein höherer Gegenstandswert oder auch ein Abwesenheitsgeld für weit entfernte Gerichtstermine.