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Veröffentlichung
Nachschlagewerk zum Urheberrecht

Ein Werk gilt als veröffentlicht, wenn es mit der Einwilligung des Berechtigten öffentlich zugänglich gemacht wurde, d.h., Dritte die Möglichkeit der Kenntnisnahme haben. Der Urheber hat das Recht über die Veröffentlichung an sich, den Zeitpunkt sowie die Art und Weise der Veröffentlichung zu bestimmen. Dies ergibt sich aus § 12 UrhG.

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