Verwertung
Nachschlagewerk zum Urheberrecht
Unter Verwertung ist die wirtschaftliche Nutzung einer Sache oder eines Rechts zu verstehen. Mit der Verwertung wird regelmäßig ein finanzieller Erlös erzielt. Das Recht der Verwertung steht originär dem Urheber zu. Der Urheber kann Dritten mittels Lizenzen Verwertungsrechte einräumen (bspw. einem Tonträgerhersteller).