Zum Hauptinhalt springen Zum Seiten-Footer springen

Verwertung
Nachschlagewerk zum Urheberrecht

Unter Verwertung ist die wirtschaftliche Nutzung einer Sache oder eines Rechts zu verstehen. Mit der Verwertung wird regelmäßig ein finanzieller Erlös erzielt. Das Recht der Verwertung steht originär dem Urheber zu. Der Urheber kann Dritten mittels Lizenzen Verwertungsrechte einräumen (bspw. einem Tonträgerhersteller).

Icon XingIcon linkedInIcon E-MailIcon Drucken
gulden röttger rechtsanwälte hat 4,83 von 5 Sternen243 Bewertungen auf ProvenExpert.com