Verwertungsvertrag
Nachschlagewerk zum Urheberrecht
Der Verwertungsvertrag wird zwischen Urheber und dem Verwerter geschlossen. Für den Urheber können aber auch Verwertungsgesellschaften, wie etwa die GEMA Verwertungsverträge schließen. Der Vertrag regelt, welche Rechte übertagen werden. Zudem sollte die Vertragsdauer vertraglich festgehalten werden. Die Erlösverteilung und die Entrichtung etwaiger Vorschüsse ist ebenfalls Vertragsgegenstand.
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Tobias Röttger
Rechtsanwalt für Urheber- und Medienrecht
Rechtsanwalt Tobias Röttger, Medienrecht LL.M. – zertifizierter Datenschutzbeauftragter