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Verwertungsvertrag
Nachschlagewerk zum Urheberrecht

Der Verwertungsvertrag wird zwischen Urheber und dem Verwerter geschlossen. Für den Urheber können aber auch Verwertungsgesellschaften, wie etwa die GEMA Verwertungsverträge schließen. Der Vertrag regelt, welche Rechte übertagen werden. Zudem sollte die Vertragsdauer vertraglich festgehalten werden. Die Erlösverteilung und die Entrichtung etwaiger Vorschüsse ist ebenfalls Vertragsgegenstand.

Ansprechpartner
Rechtsanwalt Tobias Röttger, LL.M.

Tobias Röttger

Rechtsanwalt für Urheber- und Medienrecht

Rechtsanwalt Tobias Röttger, Medienrecht LL.M. – zertifizierter Datenschutzbeauftragter

[email protected]
+49-6131-240950

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