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Wiederholungsgefahr im Urheberrecht
Nachschlagewerk zum Urheberrecht

Die Wiederholungsgefahr ist eine alternative Voraussetzung des Unterlassungsanspruchs. Sie liegt vor, wenn in der Vergangenheit eine Rechtsverletzung begangen wurde und auch zukünftig die Gefahr einer erneuten Rechtsverletzung besteht. Grundsätzlich indiziert die bereits begangene Rechtsverletzung die Wiederholungsgefahr. Unter engen Voraussetzungen ist die Wiederholungsgefahr ausgeschlossen, wenn eine Rechtsverletzung nur theoretisch möglich erscheint.

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