Zitatrecht
Nachschlagewerk zum Urheberrecht
Das Urheberrecht sieht vor, dass Urheber auf urheberrechtlich geschützten Inhalten anderer Urheber aufbauen können. Ein Zitat zeichnet sich dabei als komplette (Großzitate) oder aber auch nur teilweise Übernahme eines anderen Werkes aus.
Das Zitieren ist allerdings nur zulässig, wenn das zitierte Werk für die Öffentlichkeit bestimmt ist und auch mit Zustimmung des Urhebers veröffentlicht wurde. Zitierfähig sind insbesondere Texte, Bilder und Musikstücke.