Zum Hauptinhalt springen Zum Seiten-Footer springen

Zitierfreiheit
Nachschlagewerk zum Urheberrecht

Die Zitierfreiheit soll nach der Rechtsprechung des BGH dazu dienen, die geistige Auseinandersetzung mit fremden Werken zu erleichtern. Insbesondere wissenschaftliches Arbeiten beruht oftmals auf Zitaten. Der Zweck des Zitates liegt darin, zwischen fremdem und eigenem Werk eine Verbindung herzustellen. Ist dieser Zweck überschritten, ist das Zitat unzulässig.

Icon XingIcon linkedInIcon E-MailIcon Drucken
gulden röttger rechtsanwälte hat 4,89 von 5 Sternen215 Bewertungen auf ProvenExpert.com