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Abmahnung Waldorf Frommer
Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung – anwaltliche Hilfe und Leitfaden für Betroffene

Veröffentlicht am

In Ihrem Briefkasten ist eine Abmahnung von Waldorf Frommer wegen einer Urheberrechtsverletzung gelandet. Was ist eine Abmahnung, was wird Ihnen von Waldorf Frommer vorgeworfen, wann Sie für die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung haften müssen und wie Sie auf die Abmahnung reagieren sollen erklärt Ihnen Rechtsanwalt Tobias Röttger, LL.M., der mit seiner Kanzlei gulden röttger rechtsanwälte schon mehrere tausend Mandanten gegen die Kanzlei Waldorf Frommer vertreten hat.

Die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer mahnt für zahlreiche Rechteinhaber, insbesondere aus dem Film-, Serien- und Hörbuchbereich, die illegale Verbreitung derer Werke über Internettauschbörsen ab. Die ermittelten Anschlussinhaber, über deren Internetanschluss die Urheberrechtsverletzung begangen worden sein soll, erhalten von Waldorf Frommer einen Brief mit dem Betreff „Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung“.

Wie soll man sich bei Erhalt einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung verhalten?

Waldorf Frommer setzt in seiner Abmahnung den Abgemahnten kurze Fristen. Dies ist bei Urheberrechtsstreitigkeiten üblich. Trotz dieser kurzen Fristen sollten Sie nicht in Panik geraten, sondern durchatmen und mit einem kühlen Kopf die weiteren Schritte planen.

Die kurzen Fristen lassen sich verlängern. Wenn Sie bereits einen Anwalt zur Ihrer Verteidigung engagiert haben, dann beantragt dieser die Fristverlängerung. Wenn Sie noch keinen Anwalt haben oder sich alleine verteidigen wollen, dann können Sie auch selbst bei Waldorf Frommer eine Fristverlängerung beantragen. Unsere Erfahrung zeigt, dass die Fristverlängerung in der Regel gewährt wird. Rufen Sie bei Waldorf Frommer an und teilen Sie diesen mit, dass Sie eine Fristverlängerung benötigen, weil Sie noch einen Anwalt einschalten wollen oder den Vorgang genau prüfen müssen. Machen Sie ansonsten zu der Sache keine weiteren Angaben.

Im nächsten Schritt sollten Sie überprüfen, ob was an dem Vorwurf aus der Abmahnung dran ist. Wenn man nicht selbst die abgemahnte(n) Datei(en) heruntergeladen hat, sollte man überprüfen, wer zum in der Abmahnung angegeben „Tatzeitpunkt“ alles anwesend war (Familienangehörige, Verwandte, Bekannte, Besucher, Freunde, Untermieter, AirBnB Gäste, etc.) und möglicherweise den Internetanschluss genutzt hat und somit als möglicher Täter in Betracht kommen kann.

Zeitnah sollten Sie allen Personen, die zum in der Abmahnung angegebenen „Tatzeitpunkt“ anwesend waren, nachfolgende Fragen stellen und die Antworten idealerweise notieren. Gerichtsverfahren - sofern man sich nicht außergerichtlich mit Waldorf Frommer einigt oder diese die Abmahnung zurückziehen - finden häufig erst viele Jahre nach der Abmahnung statt. Im Gerichtsverfahren ist es enorm wichtig, dass man dann die Antworten auf die nachfolgenden Fragen noch parat hat.
 

  • Wer war zum Tatzeitpunkt anwesend?
  • Wer hatte zum Tatzeitpunkt den Internetanschluss des Abgemahnten genutzt?
  • Welche internetfähigen Geräte wurden verwendet und waren vorhanden?
  • Wie ist das typische Internet-Nutzerverhalten der Anwesenden?
  • Wie sind die Internet und PC-Kenntnisse der Anwesenden?
  • Wurde das in der Abmahnung genannte Werk (Film, Serie, Hörbuch, etc.) über eine Tauschbörse heruntergeladen?
  • Wer hat ein P2P / Filesharing-Tauschbörse (Bittorrent, uTorrent, etc.) auf seinem Smartphone, PC, Laptop, Tablet, etc. installiert
  • Wer kennt das abgemahnte Werk?

Daneben sollte man seine eigenen internetfähigen Geräte auf das Vorhandensein der abgemahnten Datei und die in der Abmahnung angegebenen Tauschbörse überprüfen.

Parallel müssen Sie für sich die Entscheidung treffen, ob Sie sich selbst gegen die Abmahnung verteidigen wollen oder mit Hilfe eines auf Urheberrecht spezialisierten Anwalts.

Das (Abmahn-)Schreiben der Kanzlei Waldorf Frommer ist keine Klage, wie immer mal wieder von Abgemahnten verwechselt wird und es handelt sich auch nicht um ein Strafverfahren. Es ist eine außergerichtliche urheberrechtliche Abmahnung. Wer eine solche Abmahnung erhält, muss sich nicht zwangsläufig einen Anwalt nehmen, sondern kann sich selbstverständlich auch selbst verteidigen.

Sie haben eine Abmahnung von Waldorf Frommer erhalten?

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Warum einen Rechtsanwalt einschalten?

Das Urheberrecht ist eine juristische Spezialmaterie. Bei der Frage, ob der abgemahnte Anschlussinhaber tatsächlich für die ihm vorgeworfene Urheberrechtsverletzung haftet, kommt es entscheidend auf die Auswertung des Sachverhalts und der vorliegenden Nachweise an. Nur weil man selbst weiß, dass man die abgemahnte Datei nicht heruntergeladen hat, bedeutet dies noch lange nicht, dass man auch automatisch das Gericht davon überzeugen kann. Die Gerichte bewerten die Frage der Haftung rein nach den vorliegenden Nachweisen. Würden Sie Ihre Kupplung selbst reparieren, wenn diese kaputt ist oder Ihr Auto in die Fach-Werkstatt geben? Wenn Sie das notwendige Wissen im Urheberrecht, ausreichend Zeit zur Einarbeitung in den Fall und vor allem die Nerven haben, sich selbst mit der belastenden Angelegenheit auseinanderzusetzen, kann man sich auch alleine gegen die Abmahnung von Waldorf Frommer verteidigen.

Falls dies nicht der Fall ist, raten wir Ihnen dazu an, dass Sie die Abmahnung durch eine spezialisierte Kanzlei überprüfen und sich nicht zu voreiligen Handlungen hinreißen lassen sollten.

Unsere Kanzlei vertritt seit über 10 Jahren mehrere tausend Betroffene, die Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen erhalten haben. Unsere Mandanten entscheiden sich aus den nachfolgenden Gründen für die Einschaltung eines Rechtsanwalts:
 

  • da sie die Angelegenheit abgeben und sich nicht selbst mit Waldorf Frommer auseinandersetzen möchten;
  • da sie im Internet einfach zu viele unterschiedliche Ansichten zu dem Thema Abmahnungen wegen Filesharing gelesen haben und hierzu eine individuelle Beratung von einem spezialisierten Rechtsanwalt bevorzugen;
  • da sie die Möglichkeit schätzen, bei Rückfragen einen festen Ansprechpartner zu haben;
  • da sie neben dem rein rechtlichen Know-how auch auf die Praxiserfahrungen unsere Kanzlei mit der Kanzlei Waldorf Frommer und deren Vorgehen sowie unsere Praxiserfahrungen, die wir in zahlreichen Gerichtsverfahren gesammelt haben, zurückgreifen wollen

Was müssen Sie tun, um ein Vertretungsangebot für Ihre Verteidigung von gulden röttger rechtsanwälte zu bekommen?

Wenn Sie eine Abmahnung von Waldorf Frommer erhalten haben und anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen wollen, dann übersenden Sie uns bitte das Schreiben von Waldorf Frommer per Email an: [email protected], über unser Kontaktformular oder per Fax an: 06131 – 2409522.

Wir übersenden Ihnen sodann zeitnah per Email ein unverbindliches Angebot zu den Kosten einer Vertretung.

Ein Auszug unserer anwaltlichen Leistungen bei der Vertretung von Filesharing-Abmahnungen

  • Beantragung von Fristverlängerungen
  • Überprüfung der Abmahnung und der darin geltend gemachten Forderungen (strafbewehrte Unterlassungserklärung, Schadensersatz und Anwaltskosten)
  • Entwicklung, Beratung und Absprache einer Verteidigungsstrategie anhand ihrer individuellen Sachverhaltskonstellation
  • Erstellung einer modifizierten Unterlassungserklärung, sofern zur Abgabe eine Unterlassungserklärung in Ihrem Fall anzuraten ist
  • Führung von Vergleichsverhandlungen, sofern wir gemeinsam zu dem Entschluss kommen, dass es in Ihrer Konstellation der sinnvollste Weg ist, die Angelegenheit endgültig zu beenden
  • Führung sämtlicher außergerichtliche Korrespondenz mit der Kanzlei Waldorf Frommer
  • Fristenmanagement

Kann man sich gegen die Abmahnung überhaupt verteidigen?

Grundsätzlich ja. Selbst wenn man die unterstellte Urheberrechtsverletzung tatsächlich begangen hat, kann man immer noch Senkungen der Zahlungs-Forderungen erreichen und die geforderte Unterlassungserklärung zu Ihren Gunsten modifizieren. Daneben ist zu überprüfen, ob eine Haftung des abgemahnten Anschlussinhabers überhaupt besteht, insbesondere wenn mehrere Personen den Internetanschluss nutzen können. Des Weiteren kommt es zu permanenten Änderungen in der Rechtsprechung, so dass sich eine fachkundige Überprüfung lohnt.

Haftet man als Anschlussinhaber immer?

Wenn man sich die Abmahnung durchliest, wird einem das Gefühl vermittelt, dass der abgemahnte Anschlussinhaber immer für die über seinen Internetanschluss begangenen Urheberrechtsverletzungen haftet. Entweder als Täter, wenn er die Datei selbst zum Download angeboten habe oder als Störer, wenn er Dritten den Zugang zu seinem Internetanschluss ermöglicht habe.

Das ist aber nicht richtig. Hier existieren zahlreiche Angriffspunkte. Der Anschlussinhaber haftet nicht zwangsläufig für Downloads / Uploads, die von Dritten wie Familienangehörigen, Bekannten, Freunden, AirBnB Gästen, Mitbewohnern einer WG, Mietern, Untermietern, Angestellten, Gäste (Hotel / Ferienwohnungen), etc. begangen werden.
 

Was wird Ihnen vorgeworfen?

Waldorf Frommer wirft Ihnen vor, dass über Ihren Internetanschluss zu einem bestimmten Zeitpunkt ein oder mehrere urheberrechtlich geschützte Werke (Film, Serie, Hörbuch oder Musik) über ein Filesharing / P2P Tauschbörse wie bspw. Bittorrent illegal zum Download angeboten worden sein soll. Wer über ein solches Filesharing-Programm bspw. einen Film oder eine Serie herunterlädt oder sich über ein vermeintliches Streaming-Programm wie PopcornTime anschaut, lädt nicht nur die Datei herunter, sondern verbreitet diese auch wieder gleichzeitig über die Tauschbörse im Internet.

Der Upload der bereits heruntergeladenen Dateiteile findet während des Downloads im Hintergrund statt. Und genau gegen diesen Upload, also gegen das Verbreiten der urheberrechtlich geschützten Werke, wehren sich die Mandanten von Waldorf Frommer mit deren Hilfe in Form einer urheberrechtlichen Abmahnung.

Muss man das Schreiben ernst nehmen oder ist es nur ein Betrugsversuch?

Ein solches Abmahnschreiben der Kanzlei Waldorf Frommer muss man ernst nehmen, es handelt sich hierbei nicht um eine Fake-Abmahnung bzw. um eine Betrugsmasche. Die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen per Abmahnung ist im Urheberrechtsgesetz in § 97a UrhG geregelt.

„Der Verletzte soll den Verletzer vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens auf Unterlassung abmahnen und ihm Gelegenheit geben, den Streit durch Abgabe einer mit einer angemessenen Vertragsstrafe bewehrten Unterlassungsverpflichtung beizulegen.“

Es kommt immer wieder mal vor, dass gefälschte Abmahnungen im Umlauf sind. Diese werden häufig per E-Mail übersendet und der Empfänger wird in der Regel dazu aufgefordert, das Geld auf ein ausländisches Konto zu überweisen oder per Paysafecard zu zahlen. Hierbei handelt es sich tatsächlich um eine Betrugsmasche.

Die Kanzlei Waldorf Frommer vertritt jedoch existierende Rechteinhaber und die Abmahnungen sind vom deutschen Urheberrecht gestützt und sollten daher nicht einfach ignoriert werden.
 

Was wird von Ihnen gefordert?

Liegt eine Urheberrechtsverletzung vor, dann hat der Verletzte (Rechteinhaber – bspw. Filmfirma) gegenüber dem Schädiger diverse Ansprüche aus der Urheberrechtsverletzung, vor allem Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche.

In den Abmahnschreiben macht Waldorf Frommer für seine Mandanten gegenüber den abgemahnten Anschlussinhaber folgende Ansprüche geltend:

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Ersatz des entstanden Schadens
  • Ersatz der Rechtsverfolgungskosten
     
YouTube Video: Warum werden TV-Serien abgemahnt? Waldorf Frommer Abmahnung
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Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung

Der Anschlussinhaber wird von Waldorf Frommer aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. 

Welche Folgen hat die Abgabe einer solchen strafbewehrten Unterlassungserklärung?

Der Anschlussinhaber verspricht vertraglich, dass er zukünftig das oder die in der Unterlassungserklärung aufgeführten Werke nicht mehr über eine Tauschbörse zum Download anbietet. Hält er sich nicht daran und wird von dem Rechteinhaber / Waldorf Frommer erwischt, dann muss er für jeden Verstoß gegen die Unterlassungserklärung eine Vertragsstrafe zahlen, die in der Regel mehrere tausend Euro beträgt. Deshalb nennt man diese Vereinbarung auch strafbewehrte Unterlassungserklärung. Eine solche unterzeichnete strafbewehrte Unterlassungserklärung hat eine lebenslange Geltungsdauer.

Ist der abgemahnte Anschlussinhaber tatsächlich für die ihm vorgeworfene Urheberrechtsverletzung verantwortlich, d.h. er hat entweder selbst die Datei heruntergeladen und damit den Upload ausgelöst (Täter) oder er wusste von den illegalen Downloads bspw. seiner Kinder und hat dies nicht verhindert (Störer), dann kommt er um die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung grundsätzlich nicht herum.

Ersatz des entstandenen Schadens (Schadensersatz) und der Rechtsverfolgungskosten (Anwaltskosten)

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung will Waldorf Frommer von Ihnen Geld haben. Für einen Film verlangt Waldorf Frommer in der Regel einen Gesamtbetrag von 915 EUR und für eine Serie 619,50 EUR. Diese Gesamtbeträge setzen sich zum einen aus einer Schadensersatzforderung (fiktive Lizenzgebühr) und zum anderen aus den Anwaltskosten (Rechtsverfolgungskosten) zusammen, die bspw. der Filmfirma dadurch entstanden sind, dass sie die Kanzlei Waldorf Frommer mit der Durchführung der Abmahnung beauftragt haben.

Beispiel:

  • Filmabmahnung – 1 Film: 700 EUR Schadensersatz + 215 EUR Anwaltskosten = Gesamtbetrag 915 EUR
  • Serienabmahnung – 1 Folge: 450 EUR Schadensersatz + 169,50 EUR Anwaltskosten = Gesamtbetrag 619,50 EUR

Wer ist Waldorf Frommer?

Waldorf Frommer, eine Kanzlei aus München, mahnt seit Jahren massenhaft das illegale Filesharing urheberrechtlich geschützter Werke für Rechteinhaber aus den Bereichen Film, Serien, Hörbücher, Musik und Fotos / Bildern ab.

Beispiel von Rechteinhabern, für die Waldorf Frommer anwaltlich tätig ist:

Rechteinhaber Film (bspw.): Warner Bros., Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft, Twentieth Century Fox, STUDIOCANAL GmbH, Universum Film GmbH, Tiberius Film GmbH, Constantin Filmverleih GmbH

Rechteinhaber Musik (bspw.): Sony Music Entertainment GmbH

Rechteinhaber Hörbücher (bspw.): Verlagsgruppe Random House GmbH, Bastei Lübbe GmbH & Co. KG

Bildagenturen (bspw.): Getty Images International
 

Unsere Erfahrungen mit der Kanzlei Waldorf Frommer

Wir vertreten seit über zehn Jahren Abgemahnte gegen die Kanzlei Waldorf Frommer.

Es wird immer wieder die Frage gestellt, ob Waldorf Frommer auch tatsächlich klagen würde, wenn man nicht reagiert oder nicht bezahlt. Waldorf Frommer klagen häufig und regelmäßig in ganz Deutschland. Das Klagerisiko ist ziemlich hoch. In der Regel werden über einige Jahre außergerichtliche Forderungsschreiben und Erinnerungen („letzte Zahlungsaufforderung nach Abgabe der Unterlassungserklärung“, „Zahlungsaufforderung vor Klageerhebung“, „Vorbereitung Klageverfahren abgeschlossen“) an die Abgemahnten versendet, wenn diese gar nicht reagieren oder keine Zahlung geleistet haben.

Im nächsten Schritt wird in der Regel ein Mahnbescheid beantragt. Die Forderung im Mahnbescheid fällt höher aus, als die ursprüngliche Abmahnforderung. Liegt der abgemahnte gegen den Mahnbescheid Widerspruch ein, wird in vielen Fällen Klage erhoben.

Grundsätzlich kann man zu allen Zeitpunkten immer noch Vergleichsverhandlungen mit der Kanzlei Waldorf Frommer zur Erledigung der Angelegenheit führen. Jedoch fallen in der Regel die möglichen Senkungen der Geldforderungen in den späteren Stadien wesentlich geringer aus als zu Beginn der Abmahnung.

Anwaltliche Hilfe von gulden röttger rechtsanwälte bei einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer aus München

Wir helfen Ihnen, die Sache schnell zu einem endgültigen Abschluss zu bringen. Wenn Sie keine Klage riskieren wollen, dann sorgen wir dafür, dass es nicht dazu kommt. In allen anderen Fällen verteidigen wir die Rechte unserer Mandanten auch vor Gericht.

Ansprechpartner
Rechtsanwalt Tobias Röttger, LL.M.

Tobias Röttger

Rechtsanwalt für Urheber- und Medienrecht

Rechtsanwalt Tobias Röttger, Medienrecht LL.M. – zertifizierter Datenschutzbeauftragter

[email protected]
+49-6131-240950

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