Farbmarke - Kann man eine Farbe als Marke schützen lassen?
Markenrecht|FAQ
Farben und auch Farbkompositionen können seit 1995 als Marke beim Deutschen Patent - und Markenamt (DPMA) eingetragen und geschützt werden. Erforderlich für den Markenschutz einer Farbe ist,
- die genaue Angabe der Farbe (RAL-Angabe)
- eine Marktdurchsetzung im Verkehr
Der angesprochene Verkehr muss sich in dem jeweiligen Marktsegment bereits an Farbmarken gewöhnt haben.
Farbmarken-Beispiele:
- Magenta (RAL 4010) Telekom.
- Pantone (RAL 368) - grün - Dresdner Bank
- RAL-1021 (gelb) ADAC
Ein großer Teil der Öffentlichkeit muss eine Farbe mit einem bestimmten Produkt in Verbindung bringen. Dies muss der Anmelder im Einzelfall nachweisen.
Ansprechpartner
Tobias Röttger
Rechtsanwalt für Urheber- und Medienrecht
Rechtsanwalt Tobias Röttger, Medienrecht LL.M. – zertifizierter Datenschutzbeauftragter