Farbmarke - Kann man eine Farbe als Marke schützen lassen?
Markenrecht|FAQ
Farben und auch Farbkompositionen können seit 1995 als Marke beim Deutschen Patent - und Markenamt (DPMA) eingetragen und geschützt werden. Erforderlich für den Markenschutz einer Farbe ist,
- die genaue Angabe der Farbe (RAL-Angabe)
- eine Marktdurchsetzung im Verkehr
Der angesprochene Verkehr muss sich in dem jeweiligen Marktsegment bereits an Farbmarken gewöhnt haben.
Farbmarken-Beispiele:
- Magenta (RAL 4010) Telekom.
- Pantone (RAL 368) - grün - Dresdner Bank
- RAL-1021 (gelb) ADAC
Ein großer Teil der Öffentlichkeit muss eine Farbe mit einem bestimmten Produkt in Verbindung bringen. Dies muss der Anmelder im Einzelfall nachweisen.
Ansprechpartner
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Tobias Röttger
Rechtsanwalt für Urheber- und Medienrecht
Rechtsanwalt Tobias Röttger, Medienrecht LL.M. – zertifizierter Datenschutzbeauftragter