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Warum eine Markenanmeldung?
Markenrecht|FAQ

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Wenn Sie sich mit Ihrem Produkt oder Ihrer Dienstleistung erfolgreich auf dem Markt durchsetzen wollen, ist die Anmeldung des Namens als Marke, unter dem Sie Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung vertreiben, unabdingbar. Ansonsten besteht die erhebliche Gefahr, dass Ihnen ein Konkurrenzunternehmen den erfolgreichen „Namen“ im Rahmen einer eigenen Markenanmeldung wegschnappt und später aus der angemeldeten Marke gegen Sie juristisch vorgeht und Ihnen eine Nutzung „Ihres“ ursprünglichen Namens untersagt. Eine Markenanmeldung und die spätere Eintragung der Marke sorgen zudem dafür, dass gegen Konkurrenten vorgegangen werden kann, die Ihre Produkte nachahmen und sich mit fremden Federn schmücken.

Ansprechpartner
Rechtsanwalt Tobias Röttger, LL.M.

Tobias Röttger

Rechtsanwalt für Urheber- und Medienrecht

Rechtsanwalt Tobias Röttger, Medienrecht LL.M. – zertifizierter Datenschutzbeauftragter

[email protected]
+49-6131-240950

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