Aktivlegitimation
Die Aktivlegitimation ist die Voraussetzung für die (gerichtliche) Geltendmachung eines Rechts durch eine natürliche oder juristische Person.
Die Aktivlegitimation im Markenrecht bezieht sich auf das Recht einer Person oder Organisation, eine Markenrechtsverletzung geltend zu machen. Nur der Markeninhaber oder eine vom Markeninhaber ermächtigte Person kann eine Markenrechtsverletzung geltend machen oder sich gegen eine Verletzung seiner Marke verteidigen. Die Aktivlegitimation ist somit ein wichtiger Aspekt des Markenrechts und stellt sicher, dass nur berechtigte Personen ihre Rechte durchsetzen können.