Aktivlegitimation
Markenrecht|Index
Aktivlegitimation
Die Aktivlegitimation ist die Voraussetzung für die (gerichtliche) Geltendmachung eines Rechts durch eine natürliche oder juristische Person.
Im Markenrecht ist grundsätzlich der Markenrechtsinhaber aktivlegitimiert, d.h. er kann gerichtlich oder außergerichtlich die Rechte aus der Marke geltend machen und den Verletzer etwa auf Unterlassung in Anspruch nehmen.