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DPMA
Markenrecht|Index

Veröffentlicht am

Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist für die Erteilung gewerblicher Schutzrechte in Deutschland zuständig und damit auch für die Eintragung von Marken. Hauptsitz des Deutschen Patent- und Markenamts ist München.

Das DPMA hat zudem Dienststellen in München, Jena und Berlin.

Das Deutsche Patent- und Markenamt ist dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz nachgeordnet. Es ist unter anderem für die Erteilung von Patenten, für die Eintragung von Gebrauchsmustern, Marken und Designs sowie für die Information der Öffentlichkeit über bestehende gewerbliche Schutzrechte zuständig.

gulden röttger rechtsanwälte

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Tobias Röttger, LL.M. Medienrecht

Rechtsanwalt & Gesellschafter von gulden röttger rechtsanwälte

06131 240950
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