Gebrauch, markenmäßiger
Markenrecht|Index
Gebrauch, markenmäßiger
Der markenmäßige Gebrauch ist die herkunftshinweisende, kennzeichenmäßige Verwendung eines geschützten Zeichens für Waren oder Dienstleistungen im geschäftlichen Verkehr. Der markenmäßige Gebrauch ist Voraussetzung für den Vorrangsanspruch aus § 14 Abs. 2 MarkenG