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Gebrauch, markenmäßiger
Markenrecht|Index

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Gebrauch, markenmäßiger

Der markenmäßige Gebrauch ist die herkunftshinweisende, kennzeichenmäßige Verwendung eines geschützten Zeichens für Waren oder Dienstleistungen im geschäftlichen Verkehr. Der markenmäßige Gebrauch ist Voraussetzung für den Vorrangsanspruch aus § 14 Abs. 2 MarkenG

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