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Inverkehrbringen
Markenrecht|Index

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Inverkehrbringen

Das Inverkehrbringen einer Marke ist die Übertragung der Verfügungsgewalt über eine Marke auf einen Dritten, nicht nur durch die Veräußerung sondern auch die Überlassung zum Verbrauch innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums.

Ein Inverkehrbringen einer Marke bewirkt die Erschöpfung des Markenrechts nach § 24 MarkenG.

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