Zum Hauptinhalt springen Zum Seiten-Footer springen

Markenverordnung

Veröffentlicht am

Die Verordnung zur Ausführung des Markengesetzes (Markenverordnung – MarkenV) befasst sich mit dem im Markengesetz geregelten Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt. Die Verordnung ist eine Ergänzung zum Markengesetz und gibt dem Anmelder genaue Hinweise, wie und in welcher Form eine Marke zur Eintragung angemeldet werden kann.

Icon XingIcon linkedInIcon E-MailIcon Drucken
gulden röttger rechtsanwälte hat 4,89 von 5 Sternen215 Bewertungen auf ProvenExpert.com