Markenverordnung
Die Verordnung zur Ausführung des Markengesetzes (Markenverordnung – MarkenV) befasst sich mit dem im Markengesetz geregelten Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt. Die Verordnung ist eine Ergänzung zum Markengesetz und gibt dem Anmelder genaue Hinweise, wie und in welcher Form eine Marke zur Eintragung angemeldet werden kann.