Merchandising Vertrag
Markenrecht|Index
Merchandising Verträge
Merchandising-Verträge sind Verträge, die die Verwertung von Namen, fiktiven und literarischen Figuren und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, Titel, Szenen, Slogans, Bildern, Melodien oder sonstigen kennzeichnenden Werken oder Werkteilen zum Gegenstand haben. Hierbei wird eine eigene Wertschöpfung durch die Identifikation der Verbraucher erzielt. Das Merchandising dient der Vermarktung und nicht nur der bloßen Absatzförderung von Produkten. Gegenstand eines Merchandising-Vertrages können daher verschiedene Rechte wie Marken-, Designrechte- oder Urheberrechte des Lizenzgebers sein. Wird die Vermarktung nicht vom Lizenzgeber selbst vorgenommen, sondern durch einen Dritten im Rahmen einer Lizenzvergabe, so nennt man dies Lizenzierung. Lizenzierung bedeutet, dass der Rechteinhaber dem Lizenznehmer erlaubt, das Merchandising-Produkt zu verwerten. Merchandising-Produkte sind breit gefächert: Die Produktpalette erstreckt sich von Sammelartikeln bis hin zu Gebrauchsartikeln.