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Notorische Bekanntheit
Wann entsteht Markenschutz durch notorische Bekanntheit?

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Eine Marke ist notorisch bekannt, wenn die angesprochenen Verkehrskreise mit ihr ein bestimmtes Produkt oder eine bestimmte Dienstleistung identifizieren, wie z.B. Tempo. Die Ware oder Diensleistung muss eine überragende Bekanntheit genießen. Die notorische Bekanntheit ist eine alternative Entstehungsweise des Markenschutzes nach § 4 MarkenG und ein von Amts wegen zu berücksichtigendes absolutes Eintragungshindernis.

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