Zum Hauptinhalt springen Zum Seiten-Footer springen

Notorische Bekanntheit
Wann entsteht Markenschutz durch notorische Bekanntheit?

Veröffentlicht am

Eine Marke ist notorisch bekannt, wenn die angesprochenen Verkehrskreise mit ihr ein bestimmtes Produkt oder eine bestimmte Dienstleistung identifizieren, wie z.B. Tempo. Die Ware oder Diensleistung muss eine überragende Bekanntheit genießen. Die notorische Bekanntheit ist eine alternative Entstehungsweise des Markenschutzes nach § 4 MarkenG und ein von Amts wegen zu berücksichtigendes absolutes Eintragungshindernis.

Icon XingIcon linkedInIcon E-MailIcon Drucken
gulden röttger rechtsanwälte hat 4,83 von 5 Sternen253 Bewertungen auf ProvenExpert.com