Relative Schutzhindernisse
Markenrecht|Index
Relative Schutzhindernisse
Relative Schutzhindernisse sind bei Kennzeichenkollision zu beachtende Hindernisse, die einer Marke entgegenstehen können, die sich aus individuellen Namens- oder Kennzeichenrechten Dritter ergeben. Vorrang wird nach dem Grundsatz der Priorität eingeräumt. Das ältere Recht hat Vorrang vor dem jüngeren Recht. Die relativen Schutzhindernisse müssen von Dritten geltend gemacht werden. Eine Berücksichtigung von Amts wegen erfolgt nicht.