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Übertragung
Markenrecht|Index

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Übertragung

Eine Marke und die damit einhergehenden Rechte können von dem Markeninhaber gemäß § 27 MarkenG auf Dritte, also natürliche und juristische Personen übertragen werden. Eine Übertragung erfolgt nach den allgemeinen Regeln des BGB und stellt eine Abtretung nach § 398 BGB dar.

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