Übertragung
Markenrecht|Index
Übertragung
Eine Marke und die damit einhergehenden Rechte können von dem Markeninhaber gemäß § 27 MarkenG auf Dritte, also natürliche und juristische Personen übertragen werden. Eine Übertragung erfolgt nach den allgemeinen Regeln des BGB und stellt eine Abtretung nach § 398 BGB dar.