Zum Hauptinhalt springen Zum Seiten-Footer springen

Unternehmenskennzeichen
Markenrecht|Index

Veröffentlicht am

Unternehmenskennzeichen

Unternehmenskennzeichen sind Kennzeichen, die Unternehmen von anderen Unternehmen unterscheiden, wie z.B. der Name der Firma oder andere Bezeichnungen eines Unternehmens. Als Voraussetzung für den Kennzeichenschutz ist es allerdings notwendig, dass dem Kennzeichen eine gewisse Unterscheidungskraft zukommt.

Diese geschäftliche Bezeichnung wird durch Benutzung erworben und kann gegenüber anderen verwechselbaren Unternehmenskennzeichen mit jüngerem Zeitrang, ähnlich einer Marke, geltend gemacht werden. Einer Eintragung in ein Register bedarf es allerdings nicht. Der Inhaber eines älteren Unternehmenskennzeichens kann gegen den Verwender eines jüngeren Zeichens, welches eine Verwechslung hervorruft, auch gegen eingetragene Marken, einen Unterlassungsanspruch und im Einzelfall sogar Schadensersatzansprüche geltend machen.

Icon XingIcon linkedInIcon E-MailIcon Drucken
gulden röttger rechtsanwälte hat 4,83 von 5 Sternen253 Bewertungen auf ProvenExpert.com