Zum Hauptinhalt springen Zum Seiten-Footer springen

Unterscheidungskraft
Markenrecht|Index

Veröffentlicht am

Unterscheidungskraft

Die Unterscheidungskraft bezeichnet die Eignung eines Zeichens oder Marke, das Produkt oder die Dienstleistung von denen anderer Unternehmen abzugrenzen. Fehlt diese Unterscheidungskraft kann die Marke nicht eingetragen werden.

Für das Bestehen der Unterscheidungskraft wird ein großzügiger Maßstab angesetzt, da beim Fehlen jeglicher Unterscheidungskraft ein Zeichen als Marke nicht eintragungsfähig ist. So fehlt z.B. einem Zeichen, das lediglich aus einem Strich, einem einfachen Buchstaben oder einer einfachen geometrischen Grundfigur besteht, regelmäßig die notwendige Unterscheidungskraft. Bei Vorliegen jeder noch so geringen Unterscheidungskraft gilt hingegen das Hindernis als überwunden.

Icon XingIcon linkedInIcon E-MailIcon Drucken
gulden röttger rechtsanwälte hat 4,83 von 5 Sternen252 Bewertungen auf ProvenExpert.com