Verkehrsgeltung
Markenrecht|Index
Verkehrsgeltung
Ein Zeichen erlangt Verkehrsgeltung, wenn die angesprochenen Verkehrskreise zu nicht unerheblichen Teilen diesem Zeichen bestimmte Produkte oder Dienstleistungen zuordnen. Mit Hilfe der Verkehrsgeltung kann eine Bezeichnung, welche keine originäre Unterscheidungskraft aufweist, Schutz erlangen, Beispiel: Telekom.