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Verwechslungsgefahr

Veröffentlicht am

Die Eintragung einer Marke kann gelöscht werden, wenn die Marke mit einer bereits angemeldeten oder eingetragenen Marke identisch oder ähnlich  ist und die Waren oder Dienstleistungen, für die sie eingetragen worden ist, mit den Waren oder Dienstleistungen identisch oder ähnlich sind, für die die Marke mit älterem Zeitrang angemeldet oder eingetragen worden ist. Entscheidend ist, ob für die angesprochenen Verkehrskreise – das Publikum – die Gefahr von Verwechslungen besteht. Eine solche Verwechslungsgefahr wird bereits angenommen, wenn das angesprochene Zielpublikum die Marken aufgrund ihrer Ähnlichkeit oder Identität gedanklich miteinander in Verbindung bringt.

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