Vorgehen aus einer Domain
Domainschutz
Vorgehen aus einer Domain
Der Inhaber einer Markendomain kann unproblematisch gegen jeden Verletzter seiner Markenrechte vorgehen. Liegt der Domain hingegen keine Wortmarke zugrunde gilt es zu prüfen, ob die Second-Level-Domain als Anspruchsgrundlage ausreicht, um gegen einen Markenverletzer vorzugehen. An dieser Stelle muss geprüft werden, ob die Domain selbst Verkehrsgeltung erlangt hat. Auch bei einem Vorgehen aus einer Domain können im Falle einer kennzeichenrechtlichen Verletzung Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.