Rechtsanwalt & Gesellschafter von gulden röttger rechtsanwälte
Marken können sowohl von Privatpersonen (juristisch: natürliche Personen) als auch von juristischen Personen (etwa eine GmbH) angemeldet werden. Auch Personengesellschaften können eine Marke unter bestimmten Voraussetzungen innehaben. Geregelt ist dies in § 7 MarkenG.
Ja, das ist möglich und in der Unternehmenswelt sehr üblich. Dies schützt davor, das andere Unternehmen denselben oder ähnliche Namen verwenden. Ein Wellnesscenter mit dem Namen „Vinea“ im Rheingau musste aus diesem Grund vor einigen Jahren sogar den Firmennamen ändern – zu groß war die Ähnlichkeit zum Namen eines Kosmetikkonzerns aus Beiersdorf.
Wo eine Marke angemeldet wird, hängt davon ab, wo der Schutz überall gelten soll.
Deutschland:
Zuständig ist das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA).
Österreich:
Hier kümmert sich das Österreichische Patentamt um Markenanmeldungen.
Schweiz:
In der Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) ist zuständig.
Europaweit:
Das Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO)
Weltweit:
Über die DPMA kann ein Antrag bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) gestellt werden –dies setzt aber voraus, dass bereits eine nationale Marke besteht.
Beispiel Deutschland: Ist der Papierkram erledigt, beginnt die DPMA damit, Ihren Antrag zu prüfen. Was dort geschieht, fassen wir Ihnen an dieser Stelle zusammen:
Das DPMA prüft zunächst, ob die formellen Erfordernisse einer Markenanmeldung vorliegen. Die Form-Vorgaben der Anmeldung müssen gewahrt sein, der nötige Inhalt der Anmeldung gegeben, die Angaben zum Anmelder und zur Markenform enthalten sowie die Wiedergabe der Marke korrekt sein. All dies sind die Dinge, die in den Anmeldungsformularen angeben müssen.
Welche das sind, sehen Sie hier: Was muss eine Markenanmeldung enthalten?
Das DPMA checkt, ob die Gebühr bezahlt wurde und ob sie selbst rechtsfähig sind. Sprich: Ob eine Marke auf Sie eingetragen werden kann. Außerdem werden weitere inhaltliche Anforderungen überprüft. Das Ganze dauert in der Regel drei bis vier Monate. Sind Rückfragen nötig kann es auch sechs Monate dauern.
Soll eine Marke in Deutschland angemeldet werden, müssen eine Reihe von Unterlagen beim DPMA eingereicht werden.
Welche das sind, können Sie unter dem folgendem Link nachschauen.
Da es sich um ein streng formalisiertes Verfahren handelt, muss die Anmeldung fehlerfrei erfolgen, da das DPMA ansonsten keine Eintragung der Marke durchführen wird. Hier muss man genau aufpassen – denn wer will schon Formulare für nichts ausfüllen. An dieser Stelle lohnt es sich, einen Anwalt zu beauftragen.
Hier ein schneller Überblick über die wichtigsten Voraussetzungen:
Angaben zur Identität des Anmelders, die Wiedergabe der Marke sowie eine Angabe zu dem Verzeichnis der Waren oder Dienstleistungen, für welche die Anmeldung eingereicht wird
Bevor eine Anmeldung eingereicht wird, sollte eine sogenannte Markenrecherche durchgeführt werden. Was das ist und was sie bringt, können Sie hier nachlesen: Was bedeutet Markenähnlichkeitsrecherche?
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Nach der Anmeldung prüft das DPMA Ihre Markenanmeldung und teilt Ihnen spätestens nach sechs Monaten mit, ob die Anmeldung erfolgreich war.
Eine in Deutschland eingetragene Marke ist für zehn Jahre geschützt. Allerdings kann der Schutz beliebig oft verlängert werden.
Der Schutz beginnt mit dem Tag der Anmeldung und endet mit dem letzten Tag des Monats in dem der 10-Jahre-Zeitraum endet.
Marken unterscheiden Produkte und Dienstleistungen von den Produkten und Dienstleistungen der Konkurrenz und unterstreichen die Einmaligkeit und Exklusivität des eigenen Unternehmens. Die Anmeldung einer Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt ist daher lohnenswert und führt in der Regel zu einer Wertsteigerung des Unternehmens. Es gibt aber noch weitere Gründe, warum es sich lohnt, in die Anmeldung einer Marke zu investieren.
Einer der Hauptgründe ist sicherlich der Markenschutz, der einem die Eintragung einer Marke liefert.
Sie möchten den Namen Ihres Unternehmens schützen, dann ist die Anmeldung einer Marke der gängige Weg.
Vor allem neu am Markt befindliche Unternehmen können sich damit vor Konkurrenten schützen.
Stellen sie sich vor, Sie haben eine tolle Idee und möchten darauf basierend ein Unternehmen gründen. In der Gründungsphase ist es notwendig umfangreiche Werbung zu betreiben, da sie ja am Markt noch wenig bekannt sind. Also lassen Sie Briefpapier, Flyer, Werbebroschüren, Sticker, Kugelschreiber usw. bedrucken.
Ihre gesamten Werbemittel werden mit dem Namen ihres Unternehmens versehen.
Nach zirka einem Jahr haben sie die erste Hürde geschafft und ihr Unternehmen fängt an Gewinn zu erzielen. Genau so hat man sich das auch vorgestellt, wäre da nicht der Brief von einem Rechtsanwalt, der genau jetzt aufschlägt. Sie werden aufgefordert, den Namen ihres Unternehmens so nicht mehr zu benutzen. Der Grund ist folgender: Es existiert bereits eine eingetragene Marke eines Mitbewerbers und sie verletzen durch die Nutzung ihres Unternehmennamens dessen Marke. Zu diesem Zeitpunkt scheint für sie eine Welt zusammenzubrechen, alles was sie bisher am Markt an Werbung investiert haben, ist sehr wahrscheinlich hinfällig.
Sie dürfen so wie bisher am Markt nicht mehr auftreten.
In professionellen Recherche-Diensten lässt sich überprüfen, ob bereits ähnliche Marken von anderen Personen eingetragen wurden. Eine tiefergehende Ähnlichkeitsrecherche macht Ihre Markenanmeldung rechtssicher. Denn dem DPMA ist es egal, ob es ähnliche Marken bereits gibt – das Amt prüft dies nicht. Stellt sich aber im Nachhinein heraus, dass es eine ähnliche Marke bereits gibt, sind die rechtlichen Folgen für Sie möglicherweise drastisch: Es drohen ein Widerspruchsverfahren oder ein sehr kostenintensives Abmahn- und Klageverfahren. Zu Deutsch: Ihr Markenrecht kann gelöscht werden und zudem wird es teuer. Erst wenn eine Ähnlichkeitsrecherche durchgeführt wurde, empfiehlt es sich, die Anmeldung beim DPMA einzureichen. Was die Anmeldung enthalten muss, können Sie hier nachlesen.
Ähnlichkeit besitzen zwei Marken dann, wenn sie sich nur schwer unterscheiden und man sie leicht verwechseln könnte. Ihnen fehlt es an Unterscheidungskraft. Gerade diese ist aber zwingende Voraussetzung des Markenschutzes.
Amazon bietet unter diesem Link Verkäufern an, Ihre bereits angemeldeten Marken nochmals bei Amazon zu registrieren:
https://brandservices.amazon.de/
Nach einer Registrierung können Sie zum Beispiel urheberrechtlich geschütztem Text und Bildern suchen, und Ihr geistiges Eigentum auf der Plattform schützen. Amazon verspricht zudem, die Darstellung ihrer Marke zu fördern.
Dass ein Zeichen schon seit längerer Zeit in Gebrauch ist, hindert Sie nicht daran, es als Marke eintragen zu lassen. Trotzdem sollten Sie auch hier darauf achten, dass es nicht schon andere Unternehmen gibt, die Ihre Zeichen verwenden.
Nein. Bei einer Marke handelt es sich um den Schutz von Erkennungszeichen – das Aushängeschild eines Unternehmens. Ein Patent hingegen schützt Erfindungen, meistens von Ingenieuren entwickelte Verfahren.
Wertvoll wird eine Marke, wenn sie einen gewissen Bekanntheitsgrad erreicht hat. Es ist ein wenig so wie bei Prominenten. Wer nur mäßig bekannt ist kriegt eine geringe Gage und isst Würmer im Dschungel-Camp. Wer jedoch regelmäßig das Zeitschriftencover ziert, kann wegen der Bekanntheit viel Geld für Fotos verlangen. Ist eine Marke bekannt, sind Kunden bereit, für Produkte dieser Marke tiefer in die Tasche zu greifen.
Es gibt einige Gründe, die für das Eintragen einer Marke sprechen.
Werbeeffekt. Eine Marke zu haben, bedeutet Wiedererkennungswert zu besitzen. Und wer schneller wiedererkannt wird, bleibt länger im Gedächtnis der Kunden.
Unternehmenswert. Eine Marke ist nicht nur etwas, das sich gut vermarkten lässt. Eine Marke als solche kann mit der Zeit einen echten Geldwert entwickeln. Eindrucksvoll zeigt sich dies zum Beispiel beim Technologie-Riesen Apple war 2017 etwa 235 Milliarden US-Dollar wert.
Exklusivität. Wer eine Marke eintragen lässt, verschafft sich eine imagemäßige Monopolstellung: Niemand sonst darf die Marke in irgendeiner Form im geschäftlichen Verkehr nutzen, oder – und dies ist der entscheidende Punkt – mit der Marke verwechselbare Zeichen verwenden. Ein erheblicher rechtlicher Vorteil gegenüber Konkurrenten.
Das ®-Symbol. Das Symbol „Registered Trademark” ist eine Ansage an andere Unternehmen, die mit dem Gedanken spielen, das Zeichen eines anderen Unternehmens für eigene Zwecke zu nutzen. Wer dieses Symbol sieht, weiß: „diese Marke ist eingetragen und geschützt“.
Rechtssicherheit für die Zukunft. Eingetragene Marken genießen nach deutschem Recht zehn Jahre lang Markenschutz. Dieser kann beliebig oft verlängert werden.
Domain-Name. Ebenso können Markenzeichen als Domainnamen für die eigene Website genutzt werden.
Beweisbarkeit. Sollte ein anderes Unternehmen die Markenzeichen verwenden, die ein anderer sich hat schützen lassen, ist die Sache vor Gericht schnell klar. Die Markenurkunde beweist, wer die Zeichen wirklich verwenden darf.
Eine Marke anzumelden lohnt sich für alle, die bereits eigene Zeichen verwenden oder verwenden möchten und sichergehen wollen, dies auch in Zukunft tun zu können.
Es gibt mindestens 7 gute Gründe, in eine Markenanmeldung und damit in den Schutz Ihrer Produkte und Dienstleistungen zu investieren. Wir sind Ihnen dabei gerne behilflich und übernehmen die Anmeldung der Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt für Sie. Sofern Sie europaweiten oder internationalen Markenschutz benötigen übernehmen wir auch dies für Sie.
Rechtsanwalt für Urheber- und Medienrecht
Rechtsanwalt Tobias Röttger, Medienrecht LL.M. – zertifizierter Datenschutzbeauftragter