Zum Hauptinhalt springen Zum Seiten-Footer springen

Markenüberwachung - Monitoring
Marken|überwachung

Veröffentlicht am

Markenüberwachung / Monitoring

Ist die Marke eingetragen sollte diese einer Überwachung gegen Nachahmung unterzogen werden, damit es nicht zu einer Verwässerung der Unterscheidungskraft und damit zur Verwässerung der Marke kommt.

Monatlich werden allein beim DPMA mehr als 6 000 Marken zur Anmeldung gebracht, so dass die Gefahr ähnlicher oder identischer Markenanmeldungen sehr hoch ist. Dies muss vom Markeninhaber nicht geduldet werden.

Ein effizientes und strukturiertes Monitoring bietet dabei die Basis für eine schnelle und kostengünstige Markenverteidigung. Wird das Markenrecht durch eine neu eingetragene Marke verletzt, kann der Markeninhaber innerhalb einer Frist von drei Monaten nach der Veröffentlichung der Marke Widerspruch beim DPMA einlegen.

Nach Ablauf dieser Frist bleibt nur noch der Klageweg (siehe Löschungsverfahren - Löschungsklage). Dieser ist stets kosten- und zeitintensiver als das Widerspruchsverfahren.

Icon XingIcon linkedInIcon E-MailIcon Drucken
gulden röttger rechtsanwälte hat 4,83 von 5 Sternen243 Bewertungen auf ProvenExpert.com