Abmahnung
Abmahnung
Abmahnung
Im Falle von Markenrechtsverletzungen werden in der Regel zunächst außergerichtlich kostenpflichtige Abmahnungen ausgesprochen. Der Verletzer wird darin aufgefordert, die Markenverletzung umgehend zu unterlassen und dies auch künftig nicht zu wiederholen. Zudem kann der Verletzer der Marke aufgefordert werden, Auskunft über die Art und den Umfang der Markenverletzung zu erteilen. Auf diese Weise wird der verletzte Markeninhaber in die Lage versetzt, neben der Unterlassung, auch Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Kosten einer berechtigten Abmahnung hat der Markenverletzer zu zahlen. Hierzu zählen auch die Anwaltskosten des Markeninhabers.