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Disclaimer auf Websites – Wie können sich Seitenbetreiber schützen?
Online Marketing Recht|FAQ

Veröffentlicht am

Auf den meisten Internetseiten findet sich im Impressum ein Disclaimer – eine Erklärung, dass der Seitenbetreiber nicht für Verstöße Dritter hafte – also eine vermeintlicher Haftungsausschluss.

Disclaimer schützen?

Die Frage ist nur, ob sich die Betreiber von Internetseiten durch einen solchen Disclaimer auch tatsächlich schützen können.

Das Landgericht Hamburg (Az. 312 O 85/95) hat hierzu entschieden, dass ein bloßer Hinweis darauf, dass der Linksetzer keine Haftung für eventuelle Rechtsverletzungen auf der verlinkten Webseite übernehmen wolle, nicht ausreichend sei, wenn sich aus dem Gesamtkonzept der Webseite ergäbe, dass der Linksetzer sich die ehrverletzenden Äußerungen auf der verlinkten Zielseite selber zu eigen mache.

Dieses Urteil wird häufig in den Disclaimern zitiert, da die Verwender fälschlicherweise davon ausgehen, ein pauschaler Haftungsausschluss in Gestalt eines Verweises auf das Urteil mit dem Zusatz, man distanziere sich vorsorglich von allen fremden Inhalten, entbinde von jeglicher Haftung.

Weit gefehlt!

Eine  Haftung für fremde Inhalte kann trotz eines Disclaimers eintreten, wenn der Seitenbetreiber sich die verlinkten Inhalte „zu Eigen macht“ (Bundesgerichtshof, Urteil vom 01.04.2004, Az: I ZR 317/01).

Ein solches „zu Eigen machen“ kann vorliegen, wenn der Seitenbetreiber eine fremde Information bewusst in die eigene Website aufnimmt und der Information zustimmt. Hat der Verlinkende nun Kenntnis davon, dass sich auf der Zielseite rechtswidrige Inhalte befinden, haftet er für mögliche Rechtsverletzungen, die auf der fremden Seite begangen werden.

Vorsicht

Es reicht bereits aus, dass der Betreiber der Seite die  theoretische Möglichkeit hat, die Rechtswidrigkeit zu erkennen.

Wie kann sich der Seitenbetreiber schützen?

In Anbetracht des erhöhten Haftungspotenzials ist dem Seitenbetreiber bei Verwendung von externen Links anzuraten, die Inhalte vor der Linksetzung zu überprüfen und auch in regelmäßigen Abständen zu kontrollieren, ob sich der verlinkte Inhalt nicht geändert hat. Das Datum der letzten Prüfung sollte gespeichert werden.

Externe Links sollten deutlich als solche gekennzeichnet werden. Fremde Bilder und Texte sollten nur mit Einverständnis des Urhebers unter Nennung des Urhebers verwendet werden.

Ansprechpartner
Rechtsanwalt Tobias Röttger, LL.M.

Tobias Röttger

Rechtsanwalt für Urheber- und Medienrecht

Rechtsanwalt Tobias Röttger, Medienrecht LL.M. – zertifizierter Datenschutzbeauftragter

[email protected]
+49-6131-240950

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