Zum Hauptinhalt springen Zum Seiten-Footer springen

Auskunftei - Wann müssen Auskunfteien Daten löschen?
Persönlichkeitsrecht|FAQ

Veröffentlicht am

Auskunfteien müssen Daten zu einer titulierten Forderung einer Person löschen, wenn der Auskunftei die Erfüllung der Forderung mitgeteilt wird. Mit der Zahlung einer offenen Forderung besteht daher kein Anspruch mehr, die Daten zu der Forderung weiterhin zu speichern. Die Auskunfteien haben mit Kenntnisnahme der Zahlung eine Löschungspflicht, VG Karlsruhe, 6 K 956/13.

Ansprechpartner

Karsten Gulden

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und zertifizierter Mediator

Karsten Gulden, LL.M. Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und zertifizierter Mediator

[email protected]
+49-6131-240950

Icon XingIcon linkedInIcon E-MailIcon Drucken
gulden röttger rechtsanwälte hat 4,88 von 5 Sternen255 Bewertungen auf ProvenExpert.com