Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte
Wann dürfen Bildnisse der Zeitgeschichte veröffentlicht werden?
Insbesondere Medienunternehmen können sich in einer Vielzahl von Fällen im Rahmen der redaktionellen Berichterstattung darauf berufen, dass es sich bei der abgebildeten Person um eine Person der Zeitgeschichte im Sinne des Kunsturhebergesetzes handelt. Unter Personen der Zeitgeschichte fallen solche Personen, die im Bereich des Sports, der Politik, der Kultur, der Wissenschaft oder der Gesellschaft insgesamt Zeitgeschichte machen und über ihren Tod hinaus im Blickpunkt des Interesses stehen. Zu Personen der Zeitgeschichte können aber auch alle Personen werden, die durch bestimmte Ereignisse, wie etwa Unglücksfälle oder Gerichtsprozesse in den Blickpunkt des öffentlichen Interesses gerückt werden.
Es ist sodann eine Interessengewichtung vorzunehmen und unter Abwägung der widerstreitenden Interessen im Einzelfall zu prüfen, ob das Personenbild tatbestandlich der Zeitgeschichte zuzuordnen ist.
Als Faustformel gilt: je mehr eine Person im öffentlichen Interesse steht, desto eher muss sie eine Bildberichterstattung dulden. Der BGH stellt nach neuester Rechtsprechung darauf ab, ob ein legitimes Informationsinteresse besteht. Dieses liege vor, soweit über ein Ereignis von zeitgeschichtlicher Bedeutung berichtet wird.
Tobias Röttger
Rechtsanwalt für Urheber- und Medienrecht
Rechtsanwalt Tobias Röttger, Medienrecht LL.M. – zertifizierter Datenschutzbeauftragter